Beschluss: ungeändert beschlossen

Nach weiterer kurzer Beratung fasst der Rat der Gemeinde Beesten sodann einstimmig folgende Beschlüsse:

a)  Für den Geltungsbereich des Ursprungsbebauungsplans Nr. 14 „Gewerbegebiet Am Bahnhof“ wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 1. Änderung beschlossen. Ziel und Zweck der Planänderung sind die Erhöhung der Zahl der Vollgeschosse von I auf II und der Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,8 auf 1,6. Das Plangebiet hat eine Größe von rd. 9,05 ha.

b)  Es wird festgestellt, dass durch die vorgenannte Änderung des Bebauungsplans die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Auch die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, wird nicht vorbereitet oder begründet, noch bestehen Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter. Insofern ist die Planänderung im Rahmen des vereinfachten Verfahrens gem. § 13 BauGB durchzuführen.

c)  Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

d)  Auf der Grundlage des vorliegenden Satzungsentwurfs inkl. Entwurfsbegründung ist gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und parallel hierzu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.