Sitzung: 15.10.2015 Gemeinderat Beesten
Beschluss: ungeändert beschlossen
Nach weiterer kurzer Beratung
fasst der Rat der Gemeinde Beesten sodann einstimmig folgende Beschlüsse:
a)
Für den
Geltungsbereich des Ursprungsbebauungsplans Nr. 14 „Gewerbegebiet Am Bahnhof“
wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 1. Änderung beschlossen. Ziel
und Zweck der Planänderung sind die Erhöhung der Zahl der Vollgeschosse von I
auf II und der Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,8 auf 1,6. Das Plangebiet hat
eine Größe von rd. 9,05 ha.
b)
Es wird
festgestellt, dass durch die vorgenannte Änderung des Bebauungsplans die Grundzüge
der Planung nicht berührt werden. Auch die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer
Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, wird
nicht vorbereitet oder begründet, noch bestehen Anhaltspunkte für eine
Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten
Schutzgüter. Insofern ist die Planänderung im Rahmen des vereinfachten
Verfahrens gem. § 13 BauGB durchzuführen.
c)
Von der
frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
wird gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
d)
Auf der Grundlage
des vorliegenden Satzungsentwurfs inkl. Entwurfsbegründung ist gemäß § 13 Abs.
2 Nr. 2 BauGB die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und parallel
hierzu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
