Beschluss: ungeändert beschlossen

Nach weiterer Beratung beschließt der Samtgemeinderat bei einer Gegenstimme nachstehende Haushaltssatzung für das Jahr 2016:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird

1.   im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

1.1 der ordentlichen Erträge auf ........................................................................  5.825.500 Euro

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf ............................................................  6.005.700 Euro

1.3 der außerordentlichen Erträge auf .............................................................................  0 Euro

1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf ................................................................  0 Euro

2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit .................................  5.432.400 Euro

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ................................  5.654.600 Euro

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf .................................................  152.800 Euro

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf ................................................  456.100 Euro

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf .............................................  303.300 Euro

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf ............................................  236.800 Euro

festgesetzt.

Nachrichtlich:

Gesamtbetrag

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes ..........................................................  5.888.500 Euro

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes .........................................................  6.347.500 Euro

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wir auf 303.300 Euro festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt

§ 4

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2016 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 905.000 Euro festgesetzt.

§ 5

Der Hebesatz der Samtgemeindeumlage für das Haushaltsjahr 2016 wird auf 30,0 v.H. der Steuerkraftmesszahlen der Mitgliedsgemeinden festgesetzt.

§ 6

Als unerheblich im Sinne der nachstehenden Rechtsnormen gelten folgende Wertgrenzen:

a) § 115 II Nr. 1 NKomVG 50.000,00 Euro

b) § 115 II Nr. 2 NKomVG 10.000,00 Euro

c) § 117 I 2 NKomVG 8.000,00 Euro

d) § 19 IV 1 GemHKVO 5.000,00 Euro

e) für Rückstellungen und Abgrenzungen 500,00 Euro

Ferner beschließt der Samtgemeinderat bei einer Gegenstimme den vorliegenden Stellenplan der Samtgemeinde Freren für das Haushaltsjahr 2016 sowie das vorliegende Investitionsprogramm der Samtgemeinde Freren für den Planungszeitraum 2016 – 2019.