Sitzung: 17.12.2015 Samtgemeinderat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Nach weiterer Beratung
beschließt der Samtgemeinderat bei einer Gegenstimme nachstehende
Haushaltssatzung für das Jahr 2016:
§ 1
Der
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird
1.
im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen
Erträge auf ........................................................................ 5.825.500 Euro
1.2 der ordentlichen
Aufwendungen auf ............................................................ 6.005.700 Euro
1.3 der außerordentlichen
Erträge auf ............................................................................. 0 Euro
1.4 der außerordentlichen
Aufwendungen auf ................................................................ 0 Euro
2. im Finanzhaushalt mit
dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit ................................. 5.432.400 Euro
2.2 der Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit ................................ 5.654.600 Euro
2.3 der Einzahlungen für
Investitionstätigkeit auf ................................................. 152.800 Euro
2.4 der Auszahlungen für
Investitionstätigkeit auf ................................................ 456.100 Euro
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit
auf ............................................. 303.300 Euro
2.6 der Auszahlungen für
Finanzierungstätigkeit auf ............................................ 236.800 Euro
festgesetzt.
Nachrichtlich:
Gesamtbetrag
- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes .......................................................... 5.888.500 Euro
- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes ......................................................... 6.347.500 Euro
§ 2
Der Gesamtbetrag der
vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung) wir auf 303.300 Euro festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
werden nicht veranschlagt
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu
dem im Haushaltsjahr 2016 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von
Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 905.000 Euro festgesetzt.
§ 5
Der Hebesatz der
Samtgemeindeumlage für das Haushaltsjahr 2016 wird auf 30,0 v.H. der
Steuerkraftmesszahlen der Mitgliedsgemeinden festgesetzt.
§ 6
Als unerheblich im Sinne
der nachstehenden Rechtsnormen gelten folgende Wertgrenzen:
a) § 115 II Nr. 1 NKomVG 50.000,00 Euro
b) § 115 II Nr. 2 NKomVG 10.000,00 Euro
c) § 117 I 2 NKomVG 8.000,00 Euro
d) § 19 IV 1 GemHKVO 5.000,00 Euro
e) für Rückstellungen und
Abgrenzungen 500,00 Euro
Ferner beschließt der Samtgemeinderat bei einer
Gegenstimme den vorliegenden Stellenplan der Samtgemeinde Freren für das
Haushaltsjahr 2016 sowie das vorliegende Investitionsprogramm der Samtgemeinde
Freren für den Planungszeitraum 2016 – 2019.
