Sitzung: 17.12.2015 Samtgemeinderat
Beschluss: Kenntnis genommen
Ratsvorsitzender
Prekel begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt nochmals Herrn Ludger Gude,
Schiedsmann der Samtgemeinde Freren sowie Ratsmitglied Fübbeker, die
Stellvertreterin von Herrn Gude. Sodann übergibt er Herrn Gude das Wort und
bittet ihn um seinen Bericht.
Schiedsmann Gude begrüßt
die Anwesenden und bedankt sich für die Einladung und teilt einleitend mit,
dass sowohl er als auch seine Vertreterin nach der Wahl durch den Samtgemeinderat
vom 21.07.2015 sich derzeit in deren
zweiten Amtszeit als Schiedsperson befänden. Er selber habe mittlerweile an 3
Schulungen für Schiedspersonen teilgenommen und fände sich 1 x jährlich bei der
Bezirksvereinigung der Schiedspersonen zum Erfahrungsaustausch ein.
Sodann berichtet er
über seine Tätigkeit als Schiedsperson:
Bis zum heutigen
Zeitpunkt habe er 11 Verhandlungen durchgeführt, 3 davon ohne Erfolg. Über
jeden Verhandlungsverlauf mit dem entsprechenden Ergebnis müsse er dem
Amtsgericht Lingen Bericht erstatten.
Wie komme es zum
Einsatz einer Schiedsperson?
Als Erstes erfolge eine
Antragstellung auf Schlichtung bei ihm persönlich oder auch über den
Ordnungsamtsleiter Hermann Quae. Hierbei sei wichtig zu wissen, dass der
Antragsteller nicht zwingend in der Samtgemeinde wohnhaft sein müsse, der
Antragsgegner jedoch schon. Nach der Antragstellung werde vor Ort anhand des
geschilderten Sachverhalts des Antragstellers die Notwendigkeit einer Verhandlung
geprüft. Bei Feststellung der Notwendigkeit komme es dann zur Verhandlung bei
ihm zu Hause, an der, wenn möglich, auch seine Vertreterin Frau Fübbeker
teilnehme. Die Einladung zu diesem gemeinsamen Gespräch bzw. der Verhandlung
mit dem Antragsteller und dem Antragsgegner werde per Empfangsbekenntnis
zugestellt. Vor diesem Termin höre er sich aber auch immer separat die
Sichtweise des Antraggegners an. Im Falle des Scheiterns einer Schlichtung
werde eine sogenannte Erfolglosigkeitsbescheinigung ausgestellt, die es den
Parteien dann ermöglicht, ggf. einen Anwalt zu konsultieren und/oder den Klageweg
zu beschreiten.
Die Kosten für so ein Schlichtungsverfahren
belaufen sich für den Antragsteller auf insgesamt 65,00 €.
Auf Nachfrage teilt er
mit, dass es sich in den meisten Fällen um Nachbarschaftsstreitigkeiten, wie z.
B. eine zu hohe Hecke, handele, aber auch Fälle, in denen es um Stalking, Beleidigungen
oder sogenannte Tür- und Angelgeschäfte gehe, habe es schon gegeben.
Ratsvorsitzender
Prekel dankt Herrn Gude für seinen Vortrag und spricht ihm und auch Frau
Fübbeker Dank und Anerkennung für ihr Engagement als Schiedsmann bzw. stv. Schiedsfrau
aus.
