Beschluss: Kenntnis genommen

Ratsvorsitzender Prekel begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt nochmals Herrn Ludger Gude, Schiedsmann der Samtgemeinde Freren sowie Ratsmitglied Fübbeker, die Stellvertreterin von Herrn Gude. Sodann übergibt er Herrn Gude das Wort und bittet ihn um seinen Bericht.

Schiedsmann Gude begrüßt die Anwesenden und bedankt sich für die Einladung und teilt einleitend mit, dass sowohl er als auch seine Vertreterin nach der Wahl durch den Samtgemeinderat vom 21.07.2015 sich derzeit in deren zweiten Amtszeit als Schiedsperson befänden. Er selber habe mittlerweile an 3 Schulungen für Schiedspersonen teilgenommen und fände sich 1 x jährlich bei der Bezirksvereinigung der Schiedspersonen zum Erfahrungsaustausch ein.

Sodann berichtet er über seine Tätigkeit als Schiedsperson:

Bis zum heutigen Zeitpunkt habe er 11 Verhandlungen durchgeführt, 3 davon ohne Erfolg. Über jeden Verhandlungsverlauf mit dem entsprechenden Ergebnis müsse er dem Amtsgericht Lingen Bericht erstatten.

Wie komme es zum Einsatz einer Schiedsperson?

Als Erstes erfolge eine Antragstellung auf Schlichtung bei ihm persönlich oder auch über den Ordnungsamtsleiter Hermann Quae. Hierbei sei wichtig zu wissen, dass der Antragsteller nicht zwingend in der Samtgemeinde wohnhaft sein müsse, der Antragsgegner jedoch schon. Nach der Antragstellung werde vor Ort anhand des geschilderten Sachverhalts des Antragstellers die Notwendigkeit einer Verhandlung geprüft. Bei Feststellung der Notwendigkeit komme es dann zur Verhandlung bei ihm zu Hause, an der, wenn möglich, auch seine Vertreterin Frau Fübbeker teilnehme. Die Einladung zu diesem gemeinsamen Gespräch bzw. der Verhandlung mit dem Antragsteller und dem Antragsgegner werde per Empfangsbekenntnis zugestellt. Vor diesem Termin höre er sich aber auch immer separat die Sichtweise des Antraggegners an. Im Falle des Scheiterns einer Schlichtung werde eine sogenannte Erfolglosigkeitsbescheinigung ausgestellt, die es den Parteien dann ermöglicht, ggf. einen Anwalt zu konsultieren und/oder den Klageweg zu beschreiten.

Die Kosten für so ein Schlichtungsverfahren belaufen sich für den Antragsteller auf insgesamt 65,00 €.

Auf Nachfrage teilt er mit, dass es sich in den meisten Fällen um Nachbarschaftsstreitigkeiten, wie z. B. eine zu hohe Hecke, handele, aber auch Fälle, in denen es um Stalking, Beleidigungen oder sogenannte Tür- und Angelgeschäfte gehe, habe es schon gegeben.

Ratsvorsitzender Prekel dankt Herrn Gude für seinen Vortrag und spricht ihm und auch Frau Fübbeker Dank und Anerkennung für ihr Engagement als Schiedsmann bzw. stv. Schiedsfrau aus.