Sitzung: 03.03.2016 Samtgemeinderat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Der Rat der
Samtgemeinde Freren beschließt mit 17 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme sowie 1 Enthaltung
auf Empfehlung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses sowie des Samtgemeindeausschusses
nachstehende Beschlüsse:
a) Zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Unterrichtung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten
Anregungen zur 48. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren
betreffend die Darstellung von Sonderbauflächen für die Windenergienutzung
sowie den Ausschluss von Anlagen außerhalb der dargestellten Sonderbauflächen
wird gemäß beiliegender Abwägung Stellung genommen.
b) Unter Beachtung des regionalplanerischen
Anpassungsgebotes gem. § 1 Abs. 4 BauGB ist die Darstellung der bislang
geplanten Teilbereiche 48.1, 48.2, 48.8 und 48.9 als Sonderbaufläche für die
Windenergienutzung aufzugeben.
c) Zu der Planänderung ist auf der Grundlage des
vorliegenden überarbeiteten Entwurfs der 48. Änderung des Flächennutzungsplans
nebst Begründung und Umweltbericht nunmehr die Beteiligung der Behörden gem. §
4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Parallel sind die vorgenannten Planunterlagen
gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.