Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Rat der Samtgemeinde Freren beschließt mit 17 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme sowie 1 Enthaltung auf Empfehlung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses sowie des Samtgemeindeausschusses nachstehende Beschlüsse:

 

a)  Zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen zur 48. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren betreffend die Darstellung von Sonderbauflächen für die Windenergienutzung sowie den Ausschluss von Anlagen außerhalb der dargestellten Sonderbauflächen wird gemäß beiliegender Abwägung Stellung genommen.

 

b)  Unter Beachtung des regionalplanerischen Anpassungsgebotes gem. § 1 Abs. 4 BauGB ist die Darstellung der bislang geplanten Teilbereiche 48.1, 48.2, 48.8 und 48.9 als Sonderbaufläche für die Windenergienutzung aufzugeben.

 

c)  Zu der Planänderung ist auf der Grundlage des vorliegenden überarbeiteten Entwurfs der 48. Änderung des Flächennutzungsplans nebst Begründung und Umweltbericht nunmehr die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Parallel sind die vorgenannten Planunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.