Beschluss: ungeändert beschlossen

 Im Anschluss beschließt der Rat der Gemeinde Beesten folgendes einstimmig:

a)  Zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 21 „Östlich der Speller Straße – Teil II“ vorgebrachten Anregungen wird gemäß vorliegender Abwägung Stellung genommen.

b)  Auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 21 „Östlich der Speller Straße – Teil II“ mit den textlichen und gestalterischen Festsetzungen sowie der Entwurfsbegründung inkl. Umweltbericht und der darüber hinaus vorliegenden Fachgutachten (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung des Planungsbüros Stelzer, Freren, vom 03.07.2014; schalltechnische Berichte der Zech Ingenieurgesellschaft, Lingen, vom 03.07.2006 und 13.05.2009 inkl. Ergänzung vom 10.02.2016; Beurteilung der Geruchsimmissionssituation der Landwirtschaftskammer Weser-Ems, Oldenburg, vom 12.07.2005; Bodengutachten des Büros für Umweltgeologie Siepelmeyer, Greven, vom 30.11.2006; Entwässerungskonzept des Ingenieurbüros Grote, Papenburg, vom 21.03.2016) ist nunmehr die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Parallel hierzu sind die vorgenannten Planunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.