Sitzung: 02.05.2016 Gemeinderat Beesten
Beschluss: ungeändert beschlossen
Im Anschluss beschließt der Rat der Gemeinde
Beesten folgendes einstimmig:
a) Zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Unterrichtung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des
Bebauungsplans Nr. 21 „Östlich der Speller Straße – Teil II“ vorgebrachten
Anregungen wird gemäß vorliegender Abwägung Stellung genommen.
b) Auf der Grundlage des
vorliegenden Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 21 „Östlich der Speller Straße –
Teil II“ mit den textlichen und gestalterischen Festsetzungen sowie der Entwurfsbegründung
inkl. Umweltbericht und der darüber hinaus vorliegenden Fachgutachten (spezielle
artenschutzrechtliche Prüfung des
Planungsbüros Stelzer, Freren, vom 03.07.2014; schalltechnische Berichte der Zech
Ingenieurgesellschaft, Lingen, vom 03.07.2006 und 13.05.2009 inkl. Ergänzung
vom 10.02.2016; Beurteilung der Geruchsimmissionssituation der
Landwirtschaftskammer Weser-Ems, Oldenburg, vom 12.07.2005; Bodengutachten des
Büros für Umweltgeologie Siepelmeyer, Greven, vom 30.11.2006;
Entwässerungskonzept des Ingenieurbüros Grote, Papenburg, vom 21.03.2016) ist
nunmehr die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Parallel
hierzu sind die vorgenannten Planunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen.
