Beschluss: ungeändert beschlossen

Auf Empfehlung des Verwaltungsausschusses fasst der Rat der Stadt Freren sodann einstimmig folgende Beschlüsse:

a)  Für das im vorliegenden Entwurf dargestellte Gebiet wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 „Grundesch“ beschlossen. Ziel und Zweck der Planänderung ist die Erweiterung des überbaubaren Bereichs. Das Plangebiet erstreckt sich auf das Grundstück Gemarkung Freren Flur 30 Flurstück 96 in Größe von 787 qm. Es liegt im Kreuzungsbereich des Sperberweges und der Feldstraße.

b)  Es wird festgestellt, dass durch die vorgenannte Änderung des Bebauungsplans die Grundzüge der Planung nicht berührt und die max. zulässige Grundfläche von 20.000 m² unterschritten werden. Auch die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, wird nicht vorbereitet oder begründet, noch bestehen Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter. Die Planänderung kann demnach im Rahmen des beschleunigten Verfahrens gem. § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) durchgeführt werden.

c)  Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

d)  Auf der Grundlage des vorliegenden Planentwurfs mit der Entwurfsbegründung ist gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und parallel hierzu die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.