Sitzung: 23.06.2016 Stadtrat Freren
Beschluss: ungeändert beschlossen
a)
Für das im
vorliegenden Entwurf dargestellte Gebiet wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung
der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 „Grundesch“ beschlossen. Ziel und
Zweck der Planänderung ist die Erweiterung des überbaubaren Bereichs. Das
Plangebiet erstreckt sich auf das Grundstück Gemarkung Freren Flur 30 Flurstück
96 in Größe von 787 qm. Es liegt im Kreuzungsbereich des Sperberweges und der Feldstraße.
b)
Es wird
festgestellt, dass durch die vorgenannte Änderung des Bebauungsplans die Grundzüge
der Planung nicht berührt und die max. zulässige Grundfläche von 20.000 m² unterschritten
werden. Auch die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, wird nicht vorbereitet oder
begründet, noch bestehen Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1
Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter. Die Planänderung kann
demnach im Rahmen des beschleunigten Verfahrens gem. § 13a BauGB
(Bebauungspläne der Innenentwicklung) durchgeführt werden.
c)
Von der
frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
d)
Auf der Grundlage
des vorliegenden Planentwurfs mit der Entwurfsbegründung ist gemäß § 13a Abs. 2
Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2
BauGB und parallel hierzu die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3
und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
